Beim KIR wird der Fokus dieses Verfahrens zur aussergerichtlichen Streitbeilegung auf Wirtschaftsmediation gelegt. Diese richtet sich spezifisch auf Kultur, Kommunikation und Geistiges Eigentum. Angesprochen sind Akteure wie Künstler und Galerien, Museen und Sammler, Autorinnen und Verlage, Institutionen des Bildungswesens und ihre Angehörigen, Bibliotheken und ihre Nutzer. Hintergrund können Konflikte unter diesen oder Streitigkeiten zwischen Kunstschaffenden und Nutzer sein. Darüber hinaus wird Coaching angeboten. Bei diesem steht die Beratung bei Problemen einzelner Personen oder solchen innerhalb einer Gruppe im Vordergrund.

Fallbeispiel 1

Unterschiedliche Bedürfnisse eines Textautoren und der Grafikerin

Bei einer Neuauflage einer Publikation, die nebst dem Text auch mit verschiedenen Grafiken illustriert wurde, war man sich über die gewünschten Änderungen nicht einig. Da beide urheberrechtliche Ansprüche geltend machten, hätte die Neuauflage blockiert werden können. In den Gesprächen fand man dann eine einvernehmliche Lösung, die beiden entgegen kam, und man die 2. Auflage umsetzen konnte, ohne dass ein langwieriger Urheberrechtsstreit durchzuziehen war.

Fallbeispiel 2

Konflikt zwischen Verlag und Herausgeberinnen

Es kommt häufig vor, dass ein Verlag etwas andere Vorstellungen hat als die Herausgeber- und Autorinnen. Im schlimmsten Fall findet man keine Einigung, so dass das ganze Buchprojekt gefährdet ist. In diesen Fall ging es um inhaltliche, wissenschaftliche und gestalterische Fragen. Auf Vorschlag setzte man sich zusammen und kam nach wenigen Sitzungen zu Lösungen. Wie in solchen Fällen üblich, waren beidseits Kompromisse einzugehen – mit dem Effekt, dass die bedeutende Publikation über eine Künstlerin erfolgreich auf den Markt kam.

Fallbeispiel 3

Uneinigkeit über Höhe der Forderung

Zwischen einem Besteller und einem Unternehmen für einen Grossauftrag kam hinsichtlich Mitsprache zum Werk als auch der Höhe der Entschädigung zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten. Das Projekt drohte zu fallen. Auf Vorschlag kamen die Parteien zusammen und man fand in den Gesprächsrunden eine Einigung, mit der beide leben konnten. So wurde ermöglicht, dass das Projekt erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Fallbeispiel 4

Entschädigung für Galerie, Honorar für Künstler, Befriedigung für Sammler

Ein Künstler sollte eine Fotografie an den Sammler direkt verkaufen. Darauf intervenierte die Galerie, welche den Fotografen vertritt. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass ein Verkauf ausschliesslich über sie gehen müsse, selbst wenn der Künstler bereits einen Vertrag mit dem Sammler einging. Hätte man in diesem Dreiecksverhältnis zuerst die rechtlichen Konstellationen und verbindliche Abmachungen klären müssen, wäre der Aufwand – besonders mit Anwälten – teuer geworden. Auch wenn es sich um einen 5- stelligen Betrag für das Werk handelte, fand man über die Mediation ein für alle drei Seiten befriedigen-des Ergebnis. 

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Massgeschneiderte Lösungen führen oft zu den besten Ergebnissen. Durch innovative Ansätze können neue Perspektiven eröffnet und erfolgreiche Strategien entwickelt werden. Erfahren Sie mehr über die Mandate und Tätigkeiten des KIR.

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Dank der beruflichen Erfahrungen an Gerichten, bei einer Anwaltskanzlei und der über 20-jährigen Tätigkeitan einer Kunsthochschule als Dozent und Leiter Rechtsdienst wurde ein breites Fundament für die Expertise in den entsprechenden Bereichen gelegt.


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